Unsere Fahrzeuge haben ein Tageslimit von 300 KM.
Das KM-Limit variiert je nach Fahrzeuggruppe und Mietdauer (monatlich oder jährlich).
Zusätzliche KM werden mit KM x 0,20 Euro berechnet.
Für unsere Passagiere, die aus dem Ausland kommen, gibt es keine KM-Grenze für Anmietungen ab Izmir. Für Anmietungen an anderen Orten wird eine zusätzliche Gebühr für die regionale Überschreitung von KM erhoben.
In welcher Einheit der Kraftstoff des Fahrzeugs angegeben wurde, wird bei Rückgabe des Fahrzeugs in gleicher Weise erfasst.
Zur Sicherheit unserer Gäste verfügen unsere Fahrzeuge über ein TRACKING SYSTEM.
Bei Autovermietungen wird eine gültige Kreditkartennummer aufgrund von Verkehrsstrafen als Kaution verlangt.
Von unseren aus dem Ausland kommenden Passagieren wird der Führerschein oder die Passfotokopie als Kaution einbehalten.
Frühe Reservierungen werden gegenseitig bestätigt und sind von Preiserhöhungen nicht betroffen.
Bei Reservierungen für 24 Stunden oder früher bitten wir um eine telefonische Bestätigung.
Unsere inländischen Kunden, die im Land leben und von uns mieten, müssen eine gültige Kreditkarte als Kaution vorlegen.
Für unsere Kunden, die im Ausland leben und mit Reservierungen aus dem Zentrum von Izmir kommen, wird keine Kaution erhoben.
Für Kunden, die aus dem Ausland zum Flughafen Istanbul, zum Flughafen Sabiha Gökçen und zum Flughafen Edremit kommen und ein Auto mieten, wird eine Kaution von 200 Euro aufgrund von Mautgebühren und Brückengebühren erhoben, die bei Rückgabe erstattet wird.
Fahrzeugschadenversicherung
Diebstahlversicherung
Verkehrsversicherung
Haftpflichtversicherung
Zusätzlicher zweiter Fahrer
Kindersitz
Straßenkarte
Für den Liefer- und den Abholservice am Flughafen werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Der Vermieter muss mindestens zwei Jahre und mindestens 25 Jahre alt sein und einen gültigen internationalen Führerschein vorlegen, um ein wirtschaftliches und Standard-Gruppenauto zu mieten.
Für Fahrzeuge der oberen Gruppe und des Kleinbusses sind mindestens 30 Jahre und mindestens 4 Jahre Führerschein erforderlich.
Wenn Sie 70 Jahre oder älter sind, teilen Sie uns dies bitte mit.
Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden bei Tagesmieten (1 Tag) und 30 Tage bei Monatsmieten.
Unsere Fahrzeuge sind bei der Straßenverkehrs-Haftpflichtversicherung gemäß Straßenverkehrsgesetz versichert. Alle Fahrzeuge unseres Unternehmens sind versichert. Ausgenommen sind laut Vereinbarung mit der Versicherung Nutzer ab 25 Jahren und 1000 Euro. Die Kfz-Versicherung deckt die folgenden Situationen ab.
- Kfz-Schadensversicherung
- Diebstahlversicherung
- Hochwasserversicherung bei Naturkatastrophen
- Feuerversicherung
- Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Verkehrsregeln der Republik Türkei entstehen.
Verwendung des Fahrzeugs durch eine Person, die nicht in den Mietvertragsunterlagen aufgeführt ist.
Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der normalen Nutzungsbedingungen und ohne Einhaltung der Verkehrsregeln.
Nutzung des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln.
Verwendung des Fahrzeugs unter dem Einfluss von gesetzlich verschriebenen Medikamenten, die während der Fahrt nicht eingenommen werden sollten.
Verlassen des Unfallortes.
Schäden durch Rotlichtverstöße.
Schäden durch übermäßige Geschwindigkeitsnutzung.
Schäden durch die Verwendung des Fahrzeugs unter verschiedenen Straßenbedingungen je nach den Fahrzeugeigenschaften.
Schäden durch die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der vorgesehenen Passagier- oder Ladekapazität gemäß den Fahrzeugeigenschaften.
Schäden durch Alkohol- oder flüchtige Substanzen beeinflusste Fahrzeugnutzung.
Nichterhalt und Nichtübermittlung der erforderlichen Berichte (Unfall- und Alkoholberichte) von den zuständigen Behörden im Falle eines Unfalls.
Nichtabgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer ohne Genehmigung.
Der Vermieter akzeptiert, dass er aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Punkte alle Schäden, die am gemieteten Fahrzeug und gegebenenfalls an der anderen Partei entstehen können, übernimmt. In diesen Fällen wird die Kaskoversicherung ungültig, und die Verantwortung liegt beim Vermieter oder Fahrer.
Etwaige Schäden durch Unfall oder sonstigen Schäden am Fahrzeug müssen polizeilich oder von der Gendarmerie schriftlich aufgenommen werden. Diese Informationen müssen auch unverzüglich an unsere Büros gemeldet werden.
Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten: 112 Polizei oder Gendarmerie Protokoll über Schaden oder Unfall, Alkoholprobe, Pass oder Führerscheinkopie, Versicherungspolice, Fahrzeugpapiere, Name und Anschrift des Unfallgegners bzw. Schädigers. Diese Unterlagen sind unverzüglich aber spätestens binnen 48 Stunden an eines unser Büros zu richten.
Wir bitte um unbedingte Einhaltung der obigen Punkte um für eine hundertprozentige Regulierung durch die Versicherung zu sorgen.
Zusätzliche Mietbedingungen:
Der Mieter ist verpflichtet während des Mietzeitraumes alles zu unternehmen Schaden vom Fahrzeug und dritten abzuwenden.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz des Fahrzeuges erlöschen.
Alle unsere Fahrzeuge verfügen über eine Vollkaskoversicherung und sind bei Einreichung von Unfallberichte durch Polizei oder Gendarmerie abgesichert.
In manchen Fällen sind die Schäden so klein, dass die Polizei oder die Gendarmerie keinen Bericht anfertigt.
Für diese Fälle tritt die freiwillig bei Mietbeginn abgeschlossene Mini-Schadensversicherung ein.
Bei der Mini-Schadensversicherung handelt es sich um ein spezielles Versicherungssystem welche Bagatelle Schäden bis in einer Höhe von bis zu 200.-€ garantiert. (z. B. Kratzer am Parkplatz usw.)
Dieses ist eine freiwillige Versicherung und wir von uns angeboten bzw. Empfohlen.
Der Teil des Fahrzeugschadens bis zu 1000.- € liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers. Mit dem Abschluss der Vollunfallversicherung ist eine Befreiung von Fahrzeugschäden bis zu 1000.- € abgedeckt und Sie sind von Ihrer Haftung befreit. (Gilt nicht für Unfälle, die durch überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße, Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss und Fahren anderer als der im Vertrag genannten Person / personen verursacht wurden.)
Ist eine befreite Versicherung?
Bei dieser Praxis, die auch als Kfz-Versicherungsbefreiung bezeichnet wird, handelt es sich um einen Rabatt, der auf den Preis der Kfz-Versicherungspolice angewendet wird, wobei die Auswirkung des Freibetrags gilt, der von der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten bei der Ausstellung der Versicherungspolice vereinbart wurde. Im Rahmen der Kfz-Versicherung verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil des durch den Schaden verursachten Schadens zu ersetzen.
Versicherungsunternehmen richten sich bei Schadenzahlungen für freigestellte Kfz-Versicherungspolicen nach Abzug des in der Police angegebenen Freibetrags nach Abzug des verbleibenden Teils. Den ermittelten Freibetrag trägt der Versicherte selbst. Die Tatsache, dass beide Parteien eine Zahlung leisten, unterscheidet dieses Kfz-Versicherungsprodukt von herkömmlichen Kfz-Versicherungsprodukten. Denn bei nicht steuerbefreiten Kfz-Versicherungsprodukten zahlt nur die Versicherung im Schadensfall. Aus diesem Grund können nicht steuerbefreite Kfz-Versicherungspolicen teurer sein als befreite Versicherungspolicen.
wird Versicherungsbefreiung angewendet?
Der Befreiungsrabatt wird in Kfz-Versicherungen auf zwei verschiedene Arten angewendet. Sie können die Details dieser Anwendungen unten überprüfen:
Ausnahmeantrag
Anwendung der Selbstbehaltsbefreiung von den Versicherungskosten; 1 % bedeutet, dass ein bestimmter Satz, z. B. 2 % oder 3 %, von der Police befreit ist. Bei einem Schaden am Fahrzeug tritt ein bestimmter Schaden ein und es wird in der Versicherungspolice berechnet, wie viel dieser Schaden der Versicherungspolice entspricht. Wird beispielsweise bei der Versicherungserstellung die Freistellungsgebühr auf 2 % festgesetzt, so werden im Schadensfall die Schäden bis zu 2 % der Versicherungssumme vom Versicherten getragen. Der 2 % übersteigende Teil wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
Befreiungsantrag über eine bestimmte Gebühr
Dieser Antrag bezieht sich auf die Befreiung auf einen Festpreis, unabhängig von Versicherungskosten und Prozentsatz. Ist beispielsweise in der Versicherungspolice mit Freistellung eine Grenze von 5000 TL festgelegt, wird nur geprüft, ob die Schadenshöhe diese Summe übersteigt. Unterschreitet die Schadenshöhe diesen Betrag, zahlt der Versicherte. Die Teile, die 5000 TL übersteigen, werden von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt.
Sie können eine 24/7-Reservierung online auf unserer Seite auf Devrecar.com oder telefonisch unter +90 232 251 23 13 vornehmen und kostenlos und bedingungslos stornieren.
Gemäß unserer Richtlinie zur vorzeitigen Rückgabe können unsere Passagiere ihr gemietetes Fahrzeug vorzeitig zurückgeben. Die Bedingungen für die vorzeitige Rückgabe werden wie folgt berechnet.
Wenn Sie das von Ihnen gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben müssen, können Sie eine Rückerstattung entsprechend Ihrer verbleibenden Tage erhalten.
Eine frühzeitige Rückgabe des Fahrzeugs muss schriftlich per E-Mail an
[email protected] erfolgen.
Rückerstattungspreise;
Wenn Sie 7 Tage oder länger vor Ihrem Rückgabetermin eine Rückerstattung beantragen, wird der verbleibende Tag ohne Unterbrechung zurückerstattet.
Für Ihre Rücksendeanfragen 6-3 Tage vor Ihrem Rückgabetermin erfolgt eine Rückerstattung durch Abzug von 30% von den verbleibenden Tagen.
Für Ihre Rücksendeanfragen 2-0 Tage vor Ihrem Rückgabetermin erfolgt eine Rückerstattung durch Abzug von 50% von den verbleibenden Tagen.
Wenn Sie 7 Tage oder mehr vor Ihrem Rückgabedatum eine Rückerstattung beantragen, wird der verbleibende Tag ohne Unterbrechung erstattet.
Für Ihre Rücksendeanfragen 6-3 Tage vor Ihrem Rücksendedatum erfolgt eine Rückerstattung durch Abzug von 30% von den insgesamt verbleibenden Tagen.
Bei Rückerstattungsanträgen 2-0 Tage vor Ihrem Rückreisedatum werden 50% der verbleibenden Tage abgezogen und eine Rückerstattung vorgenommen.