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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung

Die von uns angewandten Mietverfahren, um unseren Gästen ein sicheres, transparentes und komfortables Fahrerlebnis zu bieten, sind nachfolgend aufgeführt:

Mietdauer und -bedingungen

Tagesmiete: Die Mindestmietdauer für Fahrzeuge beträgt 24 Stunden (1 Tag). Monatsmiete: Bei Langzeitmieten beträgt die Mindestmietdauer 30 Tage. Hinweis: Für Wochenendmieten ist eine Mindestreservierung von 3 Tagen erforderlich

Führerschein und Altersbeschränkungen

Economy- und Standardgruppe: Mindestalter 25 Jahre und gültiger Führerschein (mindestens 2 Jahre gültig). Upper Group und Minibusse: Mindestalter 28 Jahre und gültiger Führerschein (mindestens 4 Jahre gültig). Besondere Umstände: Gäste ab 70 Jahren müssen unsere Einsatzleitung vor der Buchung informieren.

Kilometerbedingungen

Standardnutzung: Für Tagesmietwagen gilt eine Kilometerbegrenzung von 300 km. Flexible Kilometerpläne: Die Kilometerbegrenzung kann je nach Fahrzeugkategorie und Mietdauer (monatlich oder jährlich) variieren. Gebühr für Mehrkilometer: Für jeden über die festgelegte Kilometerbegrenzung hinaus gefahrenen Kilometer wird eine Gebühr von 0,20 € erhoben.

Kraftstoff- und Sicherheitsstatus des Fahrzeugs

Kraftstoffmanagement: Fahrzeuge müssen mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem sie übernommen wurden. Sicherheit: Alle unsere Fahrzeuge sind mit einem Fahrzeugortungssystem für Sicherheit und Notfallmanagement ausgestattet.

Verkehrsverstöße und Haftung

Alle während der Mietdauer anfallenden Verkehrsverstöße (100 % Verschulden, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Rotlichtverstöße usw.) gehen zu Lasten des Fahrers. Für unsere Gäste aus dem Inland: Eine gültige Kreditkarte wurde zur Erfassung der Bußgelder hinterlegt. Für unsere internationalen Gäste: Transaktionen werden anhand der angegebenen Passnummer erfasst.

Brücken & HGS - Autobahnmaut Informationen

Mit dem HGS (Fast Pass System) in unserem Fahrzeug passieren Sie alle mautpflichtigen Autobahnen und Brücken ohne Wartezeit. Die Nutzungsgebühren werden am Ende der Mietzeit über das System abgerechnet und eingezogen. Alternativ können Sie die HGS-Mautgebühr auch online über unser Reservierungssystem einsehen.

Reservierungen und Bestätigungen

Frühbuchungen: Bei gegenseitiger Bestätigung sind Frühbuchungen von Preiserhöhungen am Markt nicht betroffen. Last-Minute-Anfragen: Bei Reservierungen, die weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, bitten wir Sie, eine telefonische Bestätigung von unserem Servicecenter anzufordern. +90 232 251 23 13 (24/7)

Informationen zur Kreditkarten- und Kautionsregelung

Als Devrecar haben wir folgende Sicherheitsrichtlinien implementiert, um Ihren Mietvorgang zu vereinfachen und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten: Für Gäste mit Wohnsitz in der Türkei: Gäste mit Wohnsitz in der Türkei, die innerhalb der Türkei mieten, müssen während des Mietvorgangs eine gültige, auf ihren Namen ausgestellte Kreditkarte vorlegen oder die angegebene Kaution hinterlegen. Für internationale Gäste: Gästen mit Wohnsitz im Ausland, die in die Türkei reisen, bieten wir für alle Buchungen ab Izmir Stadtzentrum einen Service ohne Kaution und Kreditkarte an. Hinweis: Kautionsberechnungen richten sich nach den regionalen Gegebenheiten (Flughafenabhängig). Die Kaution dient der Erfassung und Verrechnung von Mautgebühren (HGS, Autobahn- und Brückengebühren). An folgenden Standorten wird von unseren internationalen Gästen eine Kaution in Höhe von 200 € erhoben: Istanbul (IST), Sabiha Gökçen (SAW), Edremit (EDO), Trabzon (TZX) und Kayseri Flughafen (ASR) Rückerstattung: Die Kaution wird unseren Gästen nach Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit und Begleichung etwaiger Bußgelder/Mautgebühren vollständig zurückerstattet.

Im Preis inbegriffene Leistungen und Garantien

Mit Mietwagen von Devrecar erleben Sie keine versteckten Kosten. Alle folgenden Leistungen und Versicherungspakete sind im Mietpreis enthalten: 1. Umfassende Versicherungs- und Schutzpakete Kaskoversicherung: Sicheres Fahren mit einer Kaskoversicherung mit 5 % Selbstbeteiligung. Diebstahlschutz: Vollständiger Schutz gegen Fahrzeugdiebstahl. Naturkatastrophen- und Feuerversicherung: Vollständiger Schutz gegen unvorhergesehene Ereignisse wie Überschwemmungen, Wasserschäden und Brände. Finanzielle Haftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftpflicht und Verkehrsversicherung gegen Dritte. 2. Kostenlose Zusatzleistungen (Unsere Vorteile) Zweiter Fahrer: Die Registrierung eines zweiten Fahrers ist kostenlos, sodass mehrere Personen das Mietfahrzeug während Ihrer Reise nutzen können. Baby- und Kinderausstattung: Für die Sicherheit unserer kleinen Gäste stellen wir Ihnen Babysitze und Kindersitze kostenlos zur Verfügung. Reisen Sie entspannt mit Ihren Kindern! 3. Serviceleistungen Flughafentransfer: Für die Abholung und Rückgabe Ihres Fahrzeugs am Flughafen fallen rund um die Uhr keine zusätzlichen Servicegebühren an. Unser professionelles Team erwartet Sie am Terminalausgang.

Flexible Buchung und kostenlose Stornierung

Ihre Reisepläne können sich ändern – das verstehen wir! Bei Devrecar bieten wir Ihnen ein völlig stressfreies Buchungserlebnis: 1. Unbedingtes Stornierungsrecht Sie können Ihre Buchung kostenlos und ohne Angabe von Gründen stornieren. Es fallen keine Abzüge oder zusätzliche Gebühren an. 2. Rund um die Uhr erreichbar Sie können Ihre Buchung oder Stornierung jederzeit vornehmen: Online-Buchung: Nutzen Sie das Feld „Buchung prüfen/stornieren“ auf devrecar.com. Telefonischer Support: Sie erreichen unsere Kundenberater rund um die Uhr unter +90 232 251 23 13. 3. Sicher planen Nutzen Sie die Vorteile der Frühbucherphase und sichern Sie sich mit der flexiblen Stornierungsrichtlinie von Devrecar gegen mögliche Planänderungen ab. Wichtig: Sie benötigen keine Dokumente oder Begründungen, um Ihre Buchung zu stornieren. Für uns ist es wichtig, Ihnen zum günstigsten Zeitpunkt und unter den geeignetsten Bedingungen zur Verfügung zu stehen.

Richtlinien für vorzeitige Fahrzeugrückgabe und Rückerstattung

Haben sich Ihre Pläne geändert? Flexibilität ist uns bei Devrecar wichtig. Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund geänderter Reisepläne vor Vertragsende zurückgeben möchten, erfolgt die Rückerstattung gemäß den folgenden Regeln: 1–3 Tage Mietdauer: Bei Kurzzeitmieten ist im Falle einer vorzeitigen Rückgabe keine Rückerstattung möglich. 4 Tage und mehr Mietdauer: Die Kosten für die genutzten Tage werden berechnet und vom Gesamtbetrag abgezogen. Zusätzlich wird der Preis für einen Miettag als Gebühr für die vorzeitige Rückgabe angerechnet. Der Restbetrag wird Ihnen erstattet.

Vorgehensweise bei einem Unfall oder Schaden

Im Falle eines Unfalls oder Schadens müssen die folgenden Schritte unbedingt eingehalten werden, damit Sie Ihre Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können und die Schadensregulierung reibungslos verläuft: 1. Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vorfalls Sicherheit und Standort: Treffen Sie bei einem Schaden Sicherheitsvorkehrungen, ohne die Position des Fahrzeugs zu verändern oder in irgendeiner Weise einzugreifen. Benachrichtigung der Behörden: Informieren Sie die nächstgelegene zuständige Stelle (Verkehrspolizei in Stadtzentren, Gendarmerie in ländlichen Gebieten) unter der Rufnummer 112. Benachrichtigung der Einsatzzentrale: Rufen Sie im Falle eines Unfalls umgehend unsere Einsatzzentrale an und informieren Sie die zuständigen Behörden über die Situation. 2. Erforderliche Dokumente Folgende Dokumente sind für die Eröffnung eines Versicherungsfalls zwingend erforderlich: Offizielle Berichte: Technischer Unfallbericht, Unfallaufnahmebericht und Alkoholbericht. Informationen zur anderen Partei: Die andere(n) am Unfall beteiligte(n) Partei(en). Kopien von Führerschein, Fahrzeugschein und Kfz-Versicherungspolice sowie Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer). Persönliche Dokumente: Kopie des Führerscheins. 3. Dokumenteneinreichung und Versicherungsschutz 48-Stunden-Regel: Alle gesammelten Dokumente müssen spätestens innerhalb von 48 Stunden bei uns eingehen. Haftungsfreistellung: Bei vollständiger und vorschriftsmäßiger Einreichung der oben genannten Dokumente ist die gesamte finanzielle Haftung für Fahrzeugschäden durch die Versicherung abgedeckt.

Fahrzeugversicherung und Deckungsumfang

Alle Fahrzeuge der Devrecar-Flotte sind vollkaskoversichert und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umfassend versichert. Die Versicherungsdetails, die Ihre Fahrsicherheit und Ihre finanziellen Rechte schützen, lauten wie folgt: 1. Gesetzliche Versicherungsbestimmungen Alle unsere Fahrzeuge sind durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung geschützt, die gemäß Straßenverkehrsgesetz vorgeschrieben ist. Diese Versicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Dritten im Falle eines Unfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. 2. Vollkaskoversicherung und Selbstbeteiligung Alle Fahrzeuge unseres Unternehmens sind vollkaskoversichert. Gemäß speziellen Vereinbarungen mit den Versicherungsgesellschaften gilt: Altersgrenze: Für den Vollkaskoschutz muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein. Selbstbeteiligung: Unsere Policen haben eine Selbstbeteiligung von 5 %. (Im Schadensfall haftet der Mieter bis zu 5 % des Fahrzeugwerts. Alle darüber hinausgehenden Kosten sind durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.) 3. Versicherungsschutz Unsere Vollkaskoversicherung schützt Sie vor erheblichen finanziellen Belastungen und deckt folgende Situationen ab: Kaskoversicherung: Sachschäden durch Kollisionen und Aufprall. Diebstahlschutz: Schäden durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Fahrzeugs. Naturkatastrophenversicherung: Schäden durch Überschwemmungen, Wasserschäden und andere Naturkatastrophen. Brandschutz: Umfassender Schutz gegen Brände. Haftpflichtversicherung: Deckung von Schäden an Dritten im Falle eines Unfalls innerhalb der Versicherungssumme. Wichtiger Hinweis zum Versicherungsschutz Achtung: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Versäumnis, zum Zeitpunkt eines Unfalls einen offiziellen Unfallbericht einzuholen oder Dokumente nicht innerhalb von 48 Stunden einzureichen, führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der gesamte Versicherungsschutz erlischt. In solchen Fällen trägt der Mieter die gesamte finanzielle Verantwortung.

Situationen, in denen die Fahrzeugschaden Versicherung keinen Schutz bietet

In den folgenden Fällen erlischt der Vollkasko- und Haftpflichtversicherungsschutz vollständig. Der Mieter haftet unmittelbar für alle materiellen und immateriellen Schäden am Fahrzeug, am Fahrer und an Dritten: 1. Rechtsverstöße und Fahrstatus Alkohol- und Drogenkonsum: Alle Schäden, die durch Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Alkoholeinfluss entstehen. Medikamenteneinfluss: Unfälle unter dem Einfluss von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigen und für die eine ärztliche Warnung vor dem Führen eines Fahrzeugs vorliegt. Unfallflucht: Verlassen des Unfallortes ohne Erlaubnis oder Bewegen des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens. Verkehrsverstöße: Schäden, die durch schwere Verkehrsverstöße wie das Überfahren roter Ampeln, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Fahren in die falsche Richtung entstehen. 2. Vertrags- und Nutzungsverstöße Unbefugte Nutzung: Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte ohne Genehmigung, mit Ausnahme der im Mietvertrag eingetragenen Fahrer. Missbrauch: Nutzung des Fahrzeugs entgegen seinen technischen Spezifikationen (z. B. Geländefahrten, Rennen, Schieben/Ziehen) oder in einer den Straßenverhältnissen ungeeigneten Weise. Überladung: Schäden durch Überschreitung der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Personen- und Zuladungskapazität. Überschreitung der Mietdauer: Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Mietvertrags nicht ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens zurückgegeben wird. 3. Dokumentations- und Verfahrensmängel Berichtspflicht: Versäumnis, den obligatorischen Technischen Unfallbericht und den Alkoholbericht von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Gendarmerie) im Falle eines Unfalls einzuholen oder diese innerhalb von 48 Stunden an unser Unternehmen zu übermitteln. Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die durch vorsätzliche oder bewusste Fahrlässigkeit außerhalb der allgemeinen Straßenverkehrsordnung entstehen. Wichtiger Hinweis Erklärung und Annahme: Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Klauseln; Der Käufer verzichtet auf jegliche Versicherung und Vollkasko und verpflichtet sich, alle Schäden (einschließlich Rechtszinsen und Kosten), die dem Fahrzeug und Dritten entstehen können, vollständig zu ersetzen.

Was ist eine Mini-Schadenversicherung (MSV)? Was Deckt sie ab?

Alle Fahrzeuge unserer Devrecar-Flotte sind vollkaskoversichert. Gemäß den üblichen Versicherungsbedingungen ist jedoch ein Unfallbericht von einer offiziellen Behörde (Polizei oder Gendarmerie) oder eine von beiden Parteien unterzeichnete Bestätigung erforderlich, damit der Schaden versichert werden kann. Die Mini-Schadenversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung, die kleinere Schäden abdeckt, wenn die Beschaffung eines offiziellen Berichts nicht möglich oder aufwendig ist. 1. Deckung und Vorteile Kein Bericht erforderlich: Bei Kratzern auf dem Parkplatz, kleinen Dellen durch Steinschläge oder kleineren einseitigen Schäden ist kein offizieller Bericht erforderlich. Deckungssumme: Diese Versicherung deckt kleinere Schäden bis zu 200 Euro (inkl. MwSt.) ab. Abwicklung mit Erklärung: Bei Schäden innerhalb der angegebenen Grenze genügt die schriftliche Erklärung des Fahrers für die Schadensabwicklung. 2. Wann und unter welchen Umständen benötigen Sie diese Versicherung? Für unerklärliche Kratzer und Schrammen auf Parkplätzen von Einkaufszentren oder Wohnanlagen. Für kleinere Schäden durch Steinschlag an Windschutzscheibe oder Karosserie während der Fahrt. Für kleinere Sachschäden beim Rangieren ohne Unfall, wenn keine Unfallmeldung erstellt werden kann. 3. Warum sollten Sie diese Versicherung wählen? Für unsere Gäste, die keine Zeit mit den üblichen Vollkaskoversicherungsverfahren verschwenden und sich Sorgen um die Kosten kleinerer Schäden während der Mietzeit machen, bietet die Mini-Schadenversicherung umfassenden Komfort und Sicherheit. Hinweis für Kunden: Sie müssen sich bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs keine Sorgen um kleinste Kratzer machen! Mit der Mini-Schadenversicherung sichern wir kleinere Schäden bis zu 200 Euro mit Ihrer Schadensmeldung ab. Vergessen Sie nicht, dieses Paket zu Ihrem Mietvertrag hinzuzufügen, um stressfrei zu reisen.

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

Bei Devrecar bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungsoptionen und -leistungen an, um Ihre finanziellen Risiken während Ihrer Anmietung zu minimieren. Details dazu finden Sie unten: 1. Standard-Selbstbeteiligung (5%-Regel) In unseren Standard-Mietverträgen trägt der Mieter bzw. Fahrer im Falle eines Unfalls oder Schadens bis zu 5 % des aktuellen Marktwerts des Fahrzeugs. Dieser Betrag wird in der Versicherungsliteratur als „Selbstbeteiligung“ bezeichnet. 2. Vollkaskoversicherung Wenn Sie Ihre Reise umfassend absichern und Ihre finanzielle Verantwortung vollständig ausschließen möchten, können Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen. Vorteil: Mit diesem zusätzlichen Versicherungspaket ist die 5%ige Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschäden abgedeckt, und Ihre finanzielle Verantwortung im Schadensfall entfällt vollständig. Folge: Im Falle eines Unfalls muss der Mieter keine Zahlungen leisten (vorausgesetzt, die Vertragsbedingungen werden eingehalten). 3. Situationen, in denen der Versicherungsschutz erlischt Auch bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz und die Verantwortung geht auf den Nutzer über, wenn folgende schwere Fahrlässigkeit oder Verstöße festgestellt werden: Verkehrsverstöße: Unfälle aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen. Rechtliche Hindernisse: Fahren unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Drogen/Stimulanzien. Unbefugte Nutzung: Nutzung des Fahrzeugs durch eine oder mehrere Personen, deren Namen nicht im Mietvertrag eingetragen sind.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung, auch als Selbstbehalt bekannt, ist ein Rabatt auf den Preis einer Vollkaskoversicherung. Sie ergibt sich aus der Höhe der Selbstbeteiligung, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Bei einer Vollkaskoversicherung übernimmt der Versicherte einen Teil der Kosten für den durch den Unfall verursachten Schaden. Bei der Schadensregulierung einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung verwendet die Versicherung den verbleibenden Betrag nach Abzug der im Vertrag festgelegten Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte selbst. Die Tatsache, dass beide Parteien die Kosten tragen, unterscheidet diese Art der Vollkaskoversicherung von einer Standard-Vollkaskoversicherung. Denn bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zahlt im Schadensfall nur die Versicherung. Daher können Vollkaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung teurer sein als solche mit Selbstbeteiligung. Festbetrag: Beispiel: Bei einer Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 TL zahlen Sie im Schadensfall von 20.000 TL die ersten 5.000 TL, die Versicherung übernimmt die restlichen 15.000 TL. Proportional (%): Dies ist ein Haftungsanteil in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (z. B. 2 % oder 5 %) des Fahrzeugwerts. Warum eine Versicherung mit Selbstbeteiligung wählen? Günstiger Preis: Durch die Risikoteilung werden Mietwagen- oder Versicherungsprämien deutlich günstiger. Haftung bei geringfügigen Schäden: Anstatt für jeden kleinen Kratzer oder Schaden einen Schadenfall zu eröffnen und die Kosten zu erhöhen, überlassen Versicherungen diese Last dem Versicherten mit einer symbolischen Selbstbeteiligung. Was ist eine Versicherung mit voller Selbstbeteiligung? Bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Null-Selbstbeteiligung) haften Sie nicht. Im Schadensfall (sofern die Versicherungsbedingungen eingehalten werden) müssen Sie keine Kosten selbst tragen.